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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05. August 2026
These documents are provided in German. The German version is the legally binding one.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Zendago, betrieben von ⟦ Vollständige Firmierung ⟧, ⟦ Anschrift ⟧ (nachfolgend „Zendago"). Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen der Nutzenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Zendago stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffe
- Vertriebler — natürliche Person, die auf der Plattform ein Profil anlegt, um Vertriebstätigkeiten zu finden.
- Unternehmen — Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die oder der Anzeigen schaltet oder Vertriebler kontaktiert.
- Anzeige — ein von einem Unternehmen eingestelltes Gesuch für eine Vertriebstätigkeit, das nach Prüfung durch Zendago für eine gewählte Laufzeit veröffentlicht wird.
- Credit — eine Verrechnungseinheit, mit der ein Unternehmen einen Vertriebler ohne vorangegangene Bewerbung direkt anschreiben kann.
§ 3 Gegenstand der Leistung
Zendago stellt eine Online-Plattform bereit, über die Unternehmen und Vertriebler miteinander in Kontakt treten können. Zendago betreibt einen Marktplatz und wird nicht Partei der zwischen Unternehmen und Vertrieblern geschlossenen Verträge.
Zendago schuldet keinen Vermittlungserfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass eine Anzeige Bewerbungen erhält, dass ein Kontakt zustande kommt oder dass ein Vertragsschluss zwischen Unternehmen und Vertriebler erfolgt.
⟦ Anwaltlich zu prüfen: ob das Angebot als Arbeitsvermittlung im Sinne des § 296 SGB III einzuordnen ist. Falls ja, gelten Formvorschriften und das Vergütungsverbot zulasten der Arbeitsuchenden; die Kostentragung liegt hier ohnehin vollständig beim Unternehmen. ⟧
§ 4 Registrierung, Prüfung und Vertragsschluss
Die Registrierung ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet. Bei der Registrierung als Unternehmen versichert die handelnde Person, zur Vertretung berechtigt zu sein.
Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch Zendago zustande. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Profile und Anzeigen werden vor der Veröffentlichung von Zendago geprüft. Zendago kann die Freischaltung ablehnen, wenn die Angaben unvollständig, unzutreffend oder nicht überprüfbar sind oder gegen § 5 verstoßen. Die Prüfung dient der Qualitätssicherung; sie begründet keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und keine Haftung von Zendago für fremde Inhalte.
§ 5 Pflichten der Nutzenden
Nutzende verpflichten sich,
- bei der Registrierung und im Profil wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten,
- Zugangsdaten geheim zu halten und Zendago einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mitzuteilen,
- das Konto nicht an Dritte zu überlassen und je Person nur ein Konto zu führen,
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder irreführenden Inhalte einzustellen,
- keine Anzeigen zu schalten, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen,
- die Plattform nicht automatisiert auszulesen und Kontaktdaten anderer Nutzender nicht zu Werbezwecken zu verwenden,
- über die Plattform erlangte personenbezogene Daten ausschließlich für den jeweiligen Kontakt zu verwenden und die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Für die von ihnen eingestellten Inhalte sind ausschließlich die Nutzenden verantwortlich. Sie räumen Zendago das für den Betrieb der Plattform erforderliche, einfache und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, befristet auf die Dauer der Veröffentlichung.
§ 6 Anzeigen
Unternehmen wählen beim Schalten einer Anzeige eine Laufzeit. Die Anzeige wird nach erfolgreicher Prüfung freigeschaltet; die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung. Nach Ablauf der Laufzeit endet die Veröffentlichung automatisch. Eine Verlängerung erfolgt nicht selbsttätig.
Angaben zur Vergütung — Vergütungsmodell, Provisionssätze, Fixum, Zielgehalt, Qualifizierungskriterien — sind vom Unternehmen vollständig und zutreffend anzugeben. Sie sind Bestandteil der Anzeige und für alle Nutzenden sichtbar.
Zendago kann eine Anzeige pausieren oder entfernen, wenn sie gegen § 5 verstößt oder die angegebenen Konditionen offensichtlich unzutreffend sind. Ein bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall anteilig für die nicht erbrachte Restlaufzeit erstattet, sofern das Unternehmen den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 7 Credits
Unternehmen können Credits erwerben, um Vertriebler ohne vorangegangene Bewerbung direkt anzuschreiben. Für die erstmalige Kontaktaufnahme zu einem Vertriebler wird ein Credit einmalig abgebucht. Der Kontakt bleibt anschließend dauerhaft freigeschaltet; für weitere Nachrichten an dieselbe Person — auch zu späteren Anzeigen — fallen keine weiteren Credits an.
Credits verfallen nicht. Eine Auszahlung, Rückerstattung oder Übertragung erworbener Credits auf andere Konten ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
§ 8 Preise und Zahlung
Die Nutzung der Plattform ist für Vertriebler kostenlos. Für Unternehmen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Paddle.com Market Ltd, Judd House, 18–29 Mora Street, London EC1V 8BT, Vereinigtes Königreich. Paddle tritt dabei als Verkäufer im eigenen Namen auf („Merchant of Record"). Der Zahlungsvertrag über die kostenpflichtigen Leistungen kommt zwischen dem Unternehmen und Paddle zustande; Paddle stellt die Rechnung aus. Es gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen von Paddle.
Das Entgelt für eine Anzeige wird einmalig zum Zeitpunkt der Bestellung fällig. Eine Laufzeitbindung oder ein Abonnement besteht nicht.
§ 9 Widerrufsrecht
Kostenpflichtige Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht insoweit nicht.
⟦ Anwaltlich zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen: Werden kostenpflichtige Leistungen auch an Verbraucher abgegeben — etwa an Einzelunternehmer ohne gewerbliche Tätigkeit —, ist eine vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular erforderlich, einschließlich Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen bei Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Zu klären ist außerdem, wer die Belehrung schuldet, da Paddle als Merchant of Record auftritt. ⟧
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Löschung
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nutzende kündigen durch Löschung des Kontos in den Einstellungen.
Nach der Löschung wird das Konto deaktiviert und nach 30 Tagen automatisch anonymisiert. Innerhalb dieser Frist kann die Löschung über den Support gestoppt werden. Bereits gezahlte Entgelte für laufende Anzeigen werden nicht erstattet, soweit die Leistung erbracht wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 11 Sperrung
Zendago kann ein Konto vorübergehend sperren oder dauerhaft ablehnen, wenn ein hinreichender Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht besteht. Bei einer Sperrung bleibt der Zugang zum Konto bestehen; Anzeigen schalten, Bewerbungen versenden und Nachrichten schreiben ist nicht mehr möglich.
Zendago teilt den Grund der Sperrung mit, sofern dadurch keine Ermittlungen oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Die betroffene Person erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 12 Verfügbarkeit
Zendago bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Zendago können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 13 Haftung
Zendago haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Seite regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zendago haftet nicht für die Richtigkeit der von Nutzenden eingestellten Angaben, für das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen zwischen Unternehmen und Vertrieblern und nicht für Schäden, die aus solchen Verträgen entstehen.
§ 14 Freistellung
Nutzende stellen Zendago von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von den Nutzenden eingestellten Inhalte geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Nutzenden die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Zendago kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechts- oder Rechtsprechungslage, an technische Entwicklungen oder an einen erweiterten Funktionsumfang erforderlich ist und die Nutzenden dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht die betroffene Person nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist die nutzende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand ⟦ Sitz des Unternehmens ⟧.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.